Ernährungsberatung & Krankenkasse

Damit die Kos­ten einer Ernäh­rungs­be­ra­tung von der Kran­ken­kas­se über­nom­men wer­den, müs­sen ver­schie­de­ne Din­ge erfüllt sein:

  • Die Kran­ken­kas­se über­nimmt grund­le­gend die Kos­ten einer Ernäh­rungs­be­ra­tung.
  • Der Ernäh­rungs­be­ra­ter wird von der Kran­ken­kas­se aner­kannt
  • Es liegt eine Über­wei­sung des behan­deln­den Arz­tes vor.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Ernährungsberatung?

Vie­le Men­schen fra­gen sich: „Wird Ernäh­rungs­be­ra­tung von der Kran­ken­kas­se bezahlt?“ Die gute Nach­richt: In vie­len Fäl­len über­neh­men gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen die Kos­ten ganz oder teil­wei­se, wenn eine ärzt­li­che Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung vor­liegt.

Beson­ders wenn gesund­heit­li­che Beschwer­den wie Über­ge­wicht, Dia­be­tes, Nah­rungs­mit­tel­un­ver­träg­lich­kei­ten oder Magen-Darm-Erkran­kun­gen vor­lie­gen, kann eine pro­fes­sio­nel­le ernäh­rungs­me­di­zi­ni­sche Bera­tung von der Kran­ken­kas­se bezu­schusst wer­den.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Damit Ihre Kran­ken­kas­se die Ernäh­rungs­be­ra­tung aner­kennt, müs­sen fol­gen­de Bedin­gun­gen erfüllt sein:

  • Ärzt­li­che Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung oder Rezept für Ernäh­rungs­be­ra­tung
  • Bera­tung durch einen qua­li­fi­zier­ten, kran­ken­kas­sen­an­er­kann­ten Ernäh­rungs­be­ra­ter
  • Die Bera­tung erfolgt im Rah­men einer bereits dia­gnos­ti­zier­ten Erkran­kung

Welche Krankenkassen übernehmen die Ernährungsberatung?

Die meis­ten gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen, dar­un­ter AOK, TK, Bar­mer, DAK, IKK und BKK, bie­ten Zuschüs­se oder Erstat­tun­gen für ernäh­rungs­me­di­zi­ni­sche Bera­tun­gen an. Dabei vari­iert die Höhe der Über­nah­me je nach Kas­se.

Tipp: Bei den meis­ten Kas­sen kann ich Ihnen direkt sagen, ob die Ernäh­rungs­be­ra­tung erstat­tet wird. Oder Sie kon­tak­tie­ren Ihre Kran­ken­kas­se selbst und fra­gen nach, ob und in wel­chem Umfang eine Erstat­tung mög­lich ist.

Warum ist eine professionelle Ernährungsberatung sinnvoll?

Ein erfah­re­ner ernäh­rungs­wis­sen­schaft­li­cher Bera­ter, der von der Kran­ken­kas­se aner­kannt ist, kann hel­fen:

  • Lang­fris­ti­ge Ernäh­rungs­um­stel­lun­gen zu beglei­ten
  • Unver­träg­lich­kei­ten oder Ver­dau­ungs­pro­ble­me zu ana­ly­sie­ren
  • Moti­va­ti­on und Unter­stüt­zung für eine gesun­de Lebens­wei­se zu bie­ten

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Möch­ten Sie eine Ernäh­rungs­be­ra­tung in Anspruch neh­men und die Mög­lich­kei­ten der Kran­ken­kas­sen­er­stat­tung nut­zen?

Als Öko­tropho­lo­gin bin ich vom VDOe (Berufs­ver­band Oeko­tropho­lo­gie) und vom daab (Deut­scher All­er­gie- und Asth­ma­bund) zer­ti­fi­ziert. Damit erfül­le ich die Vor­aus­set­zun­gen, dass Ihre Kran­ken­kas­se mei­ne Ernäh­rungs­be­ra­tung zahlt. Ich bera­te Sie ger­ne vor Ort in Frank­furt und Mainz, oder auch online per Zoom oder Whats­app.

Noch Fra­gen? Kon­tak­tie­ren Sie mich ger­ne:
Tele­fon 0178 5836355
Mail kontakt@ernaehrungstherapie-wagner.de