Telefon :
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kontakt@ernaherungstherapie-wagner.de
Damit die Kosten einer Ernährungsberatung von der Krankenkasse übernommen werden, müssen verschiedene Dinge erfüllt sein:
Die meisten Krankenkassen zahlen einen Anteil einer Ernährungsberatung. Die Beträge, die übernommen werden, unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Je nach Kasse werden bis zu 85 % der Kosten übernommen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach oder kontaktieren Sie mich. Ich übernehme gerne die Klärung mit Ihrer Krankenkasse.
Nicht jede Ernährungsberatung wird von der Krankenkasse übernommen. Wichtig dafür ist, dass der Ernährungsberater von der Krankenkasse anerkannt ist. Dafür sind eine passende Ausbildung zum Beispiel als Diätassistentin oder Ökotrophologin sowie eine Zertifizierung durch einen Berufsverband wie den VDOe, den daab oder die DGE nötig.
Als Letztes ist für eine Kostenübernahme der Ernährungsberatung durch die Krankenkasse eine Überweisung vom behandelnden Arzt nötig. Das kann der Hausarzt, ein Allergologe, Diebetologe, Gastroenterologe oder ein anderer Arzt sein, der Sie behandelt. Sprechen Sie Ihren Arzt beim nächsten Besuch auf eine Ernährungsberatung an und lassen Sie sich eine entsprechende Überweisung ausstellen.
Möchten Sie eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen und die Möglichkeiten der Krankenkassenerstattung nutzen?
Als Ökotrophologin bin ich vom VDOe (Berufsverband Oekotrophologie) und vom daab (Deutscher Allergie- und Asthmabund) zertifiziert. Damit erfülle ich die Voraussetzungen, dass Ihre Krankenkasse meine Ernährungsberatung zahlt.
Noch Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne:
Telefon 0178 5836355
Mail kontakt@ernaehrungstherapie-wagner.de
Ja, viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für eine Ernährungsberatung, insbesondere wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt.
Für die Erstattung durch die Krankenkasse sind folgende Bedingungen erforderlich:
• Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder ein Rezept für die Ernährungsberatung.
• Die Beratung muss durch einen qualifizierten und von der Krankenkasse anerkannten Ernährungsberater erfolgen.
• Die Beratung sollte im Zusammenhang mit einer bereits diagnostizierten Erkrankung stehen.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen, darunter AOK, TK, Barmer, DAK, IKK und BKK, bieten Zuschüsse oder Erstattungen für ernährungsmedizinische Beratungen an. Die Höhe der Übernahme variiert je nach Kasse.
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Krankenkasse. Kontaktieren Sie mich und ich kann die Klärung der Kosten mit Ihrer Krankenkasse für Sie übernehmen.
Nach den Beratungsterminen erhalten Sie eine Rechnung, die Sie zunächst selbst begleichen. Anschließend reichen Sie die Rechnung zusammen mit dem Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse ein, um den erstattungsfähigen Anteil zurückzuerhalten. Alternativ können Sie mir auch eine Abtrittserklärung unterschreiben. Dann rechne ich den Anteil der Krankenkasse direkt ab und Sie überweisen mir nur Ihren Eigenanteil.
Ja, für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist in der Regel eine ärztliche Überweisung oder eine Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich. Diese kann von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt ausgestellt werden.
Ja, Sie können die Ernährungsberatung auch ohne ärztliche Überweisung nutzen. In diesem Fall tragen Sie die Kosten jedoch selbst, da die Krankenkasse ohne ärztliche Bescheinigung keine Erstattung gewährt.
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Foto von cottonbro studio