Kostenübernahme meiner Ernährungsberatung durch Ihre Krankenkasse

Damit die Kos­ten einer Ernäh­rungs­be­ra­tung von der Kran­ken­kas­se über­nom­men wer­den, müs­sen ver­schie­de­ne Din­ge erfüllt sein:

  • Die Kran­ken­kas­se über­nimmt grund­le­gend die Kos­ten einer Ernäh­rungs­be­ra­tung.
  • Der Ernäh­rungs­be­ra­ter wird von der Kran­ken­kas­se aner­kannt
  • Es liegt eine Über­wei­sung des behan­deln­den Arz­tes vor.

Die Krankenkasse zahlt Ernährungsberatung

Die meis­ten Kran­ken­kas­sen zah­len einen Anteil einer Ernäh­rungs­be­ra­tung. Die Beträ­ge, die über­nom­men wer­den, unter­schei­den sich je nach Kran­ken­kas­se. Je nach Kas­se wer­den bis zu 85 % der Kos­ten über­nom­men. Fra­gen Sie bei Ihrer Kran­ken­kas­se nach oder kon­tak­tie­ren Sie mich. Ich über­neh­me ger­ne die Klä­rung mit Ihrer Kran­ken­kas­se.

Ernährungsberater ist von Krankenkasse anerkannt

Nicht jede Ernäh­rungs­be­ra­tung wird von der Kran­ken­kas­se über­nom­men. Wich­tig dafür ist, dass der Ernäh­rungs­be­ra­ter von der Kran­ken­kas­se aner­kannt ist. Dafür sind eine pas­sen­de Aus­bil­dung zum Bei­spiel als Diät­as­sis­ten­tin oder Öko­tropho­lo­gin sowie eine Zer­ti­fi­zie­rung durch einen Berufs­ver­band wie den VDOe, den daab oder die DGE nötig.

Überweisung vom Arzt

Als Letz­tes ist für eine Kos­ten­über­nah­me der Ernäh­rungs­be­ra­tung durch die Kran­ken­kas­se eine Über­wei­sung vom behan­deln­den Arzt nötig. Das kann der Haus­arzt, ein All­er­go­lo­ge, Die­be­to­lo­ge, Gas­tro­en­te­ro­lo­ge oder ein ande­rer Arzt sein, der Sie behan­delt. Spre­chen Sie Ihren Arzt beim nächs­ten Besuch auf eine Ernäh­rungs­be­ra­tung an und las­sen Sie sich eine ent­spre­chen­de Über­wei­sung aus­stel­len.

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Möch­ten Sie eine Ernäh­rungs­be­ra­tung in Anspruch neh­men und die Mög­lich­kei­ten der Kran­ken­kas­sen­er­stat­tung nut­zen?

Als Öko­tropho­lo­gin bin ich vom VDOe (Berufs­ver­band Oeko­tropho­lo­gie) und vom daab (Deut­scher All­er­gie- und Asth­ma­bund) zer­ti­fi­ziert. Damit erfül­le ich die Vor­aus­set­zun­gen, dass Ihre Kran­ken­kas­se mei­ne Ernäh­rungs­be­ra­tung zahlt.

Noch Fra­gen? Kon­tak­tie­ren Sie mich ger­ne:
Tele­fon 0178 5836355
Mail kontakt@ernaehrungstherapie-wagner.de

Häufige Fragen zur Kostenübernahme einer Ernährungsberatung durch Krankenkassen

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung?

Ja, vie­le gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men ganz oder teil­wei­se die Kos­ten für eine Ernäh­rungs­be­ra­tung, ins­be­son­de­re wenn eine ärzt­li­che Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung vor­liegt.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?

Für die Erstat­tung durch die Kran­ken­kas­se sind fol­gen­de Bedin­gun­gen erfor­der­lich:
• Eine ärzt­li­che Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung oder ein Rezept für die Ernäh­rungs­be­ra­tung.
• Die Bera­tung muss durch einen qua­li­fi­zier­ten und von der Kran­ken­kas­se aner­kann­ten Ernäh­rungs­be­ra­ter erfol­gen.
• Die Bera­tung soll­te im Zusam­men­hang mit einer bereits dia­gnos­ti­zier­ten Erkran­kung ste­hen.

Welche Krankenkassen bieten Zuschüsse zur Ernährungsberatung an?

Die meis­ten gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen, dar­un­ter AOK, TK, Bar­mer, DAK, IKK und BKK, bie­ten Zuschüs­se oder Erstat­tun­gen für ernäh­rungs­me­di­zi­ni­sche Bera­tun­gen an. Die Höhe der Über­nah­me vari­iert je nach Kas­se.

Wie hoch ist der Zuschuss meiner Krankenkasse?

Die Höhe des Zuschus­ses vari­iert je nach Kran­ken­kas­se. Kon­tak­tie­ren Sie mich und ich kann die Klä­rung der Kos­ten mit Ihrer Kran­ken­kas­se für Sie über­neh­men.

Wie läuft die Abrechnung mit der Krankenkasse ab?

Nach den Bera­tungs­ter­mi­nen erhal­ten Sie eine Rech­nung, die Sie zunächst selbst beglei­chen. Anschlie­ßend rei­chen Sie die Rech­nung zusam­men mit dem Zah­lungs­be­leg bei Ihrer Kran­ken­kas­se ein, um den erstat­tungs­fä­hi­gen Anteil zurück­zu­er­hal­ten. Alter­na­tiv kön­nen Sie mir auch eine Abtritts­er­klä­rung unter­schrei­ben. Dann rech­ne ich den Anteil der Kran­ken­kas­se direkt ab und Sie über­wei­sen mir nur Ihren Eigen­an­teil.

Benötige ich eine ärztliche Überweisung für die Ernährungsberatung?

Ja, für die Kos­ten­über­nah­me durch die Kran­ken­kas­se ist in der Regel eine ärzt­li­che Über­wei­sung oder eine Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung erfor­der­lich. Die­se kann von Ihrem Haus­arzt oder einem Fach­arzt aus­ge­stellt wer­den.

Kann ich die Ernährungsberatung auch ohne ärztliche Überweisung in Anspruch nehmen?

Ja, Sie kön­nen die Ernäh­rungs­be­ra­tung auch ohne ärzt­li­che Über­wei­sung nut­zen. In die­sem Fall tra­gen Sie die Kos­ten jedoch selbst, da die Kran­ken­kas­se ohne ärzt­li­che Beschei­ni­gung kei­ne Erstat­tung gewährt.

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Foto von cot­ton­bro stu­dio

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