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Wer übernimmt die Kosten für eine Ernährungsberatung?
Viele Menschen stellen sich genau diese Frage, wenn sie über eine professionelle Unterstützung bei gesundheitlichen Beschwerden wie Übergewicht, Diabetes, Reizdarm oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten nachdenken. Die gute Nachricht: In vielen Fällen beteiligen sich gesetzliche Krankenkassen an den Kosten einer qualifizierten Ernährungsberatung – vorausgesetzt, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann und wie Ihre Krankenkasse die Beratung bezuschusst, welche Unterlagen Sie benötigen und wie der Ablauf genau aussieht. So erhalten Sie einen klaren Überblick und können gut informiert Ihre nächsten Schritte planen.
Ja, viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für eine Ernährungsberatung, insbesondere wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt.
Für die Erstattung durch die Krankenkasse sind folgende Bedingungen erforderlich:
• Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder ein Rezept für die Ernährungsberatung.
• Die Beratung muss durch einen qualifizierten und von der Krankenkasse anerkannten Ernährungsberater erfolgen.
• Die Beratung sollte im Zusammenhang mit einer bereits diagnostizierten Erkrankung stehen.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen, darunter AOK, TK, Barmer, DAK, IKK und BKK, bieten Zuschüsse oder Erstattungen für ernährungsmedizinische Beratungen an. Die Höhe der Übernahme variiert je nach Kasse.
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Krankenkasse. Kontaktieren Sie mich und ich kann die Klärung der Kosten mit Ihrer Krankenkasse für Sie übernehmen.
Nach den Beratungsterminen erhalten Sie eine Rechnung, die Sie zunächst selbst begleichen. Anschließend reichen Sie die Rechnung zusammen mit dem Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse ein, um den erstattungsfähigen Anteil zurückzuerhalten. Alternativ können Sie mir auch eine Abtrittserklärung unterschreiben. Dann rechne ich den Anteil der Krankenkasse direkt ab und Sie überweisen mir nur Ihren Eigenanteil.
Ja, für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist in der Regel eine ärztliche Überweisung oder eine Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich. Diese kann von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt ausgestellt werden.
Ja, Sie können die Ernährungsberatung auch ohne ärztliche Überweisung nutzen. In diesem Fall tragen Sie die Kosten jedoch selbst, da die Krankenkasse ohne ärztliche Bescheinigung keine Erstattung gewährt.
Möchten Sie eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen und die Möglichkeiten der Krankenkassenerstattung nutzen?
Als Ökotrophologin bin ich vom VDOe (Berufsverband Oekotrophologie) und vom daab (Deutscher Allergie- und Asthmabund) zertifiziert. Damit erfülle ich die Voraussetzungen, dass Ihre Krankenkasse meine Ernährungsberatung zahlt. Ich berate Sie gerne vor Ort in Frankfurt und Mainz, oder auch online per Zoom oder Whatsapp.
Noch Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne:
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