Ernährungsberatung & Krankenkasse

Wer über­nimmt die Kos­ten für eine Ernäh­rungs­be­ra­tung?
Vie­le Men­schen stel­len sich genau die­se Fra­ge, wenn sie über eine pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung bei gesund­heit­li­chen Beschwer­den wie Über­ge­wicht, Dia­be­tes, Reiz­darm oder Nah­rungs­mit­tel­un­ver­träg­lich­kei­ten nach­den­ken. Die gute Nach­richt: In vie­len Fäl­len betei­li­gen sich gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen an den Kos­ten einer qua­li­fi­zier­ten Ernäh­rungs­be­ra­tung – vor­aus­ge­setzt, bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen sind erfüllt.

Auf die­ser Sei­te erfah­ren Sie, wann und wie Ihre Kran­ken­kas­se die Bera­tung bezu­schusst, wel­che Unter­la­gen Sie benö­ti­gen und wie der Ablauf genau aus­sieht. So erhal­ten Sie einen kla­ren Über­blick und kön­nen gut infor­miert Ihre nächs­ten Schrit­te pla­nen.

Häufige Fragen zur Kostenübernahme einer Ernährungsberatung durch Krankenkassen

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung?

Ja, vie­le gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men ganz oder teil­wei­se die Kos­ten für eine Ernäh­rungs­be­ra­tung, ins­be­son­de­re wenn eine ärzt­li­che Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung vor­liegt.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?

Für die Erstat­tung durch die Kran­ken­kas­se sind fol­gen­de Bedin­gun­gen erfor­der­lich:
• Eine ärzt­li­che Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung oder ein Rezept für die Ernäh­rungs­be­ra­tung.
• Die Bera­tung muss durch einen qua­li­fi­zier­ten und von der Kran­ken­kas­se aner­kann­ten Ernäh­rungs­be­ra­ter erfol­gen.
• Die Bera­tung soll­te im Zusam­men­hang mit einer bereits dia­gnos­ti­zier­ten Erkran­kung ste­hen.

Welche Krankenkassen bieten Zuschüsse zur Ernährungsberatung an?

Die meis­ten gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen, dar­un­ter AOK, TK, Bar­mer, DAK, IKK und BKK, bie­ten Zuschüs­se oder Erstat­tun­gen für ernäh­rungs­me­di­zi­ni­sche Bera­tun­gen an. Die Höhe der Über­nah­me vari­iert je nach Kas­se.

Wie hoch ist der Zuschuss meiner Krankenkasse?

Die Höhe des Zuschus­ses vari­iert je nach Kran­ken­kas­se. Kon­tak­tie­ren Sie mich und ich kann die Klä­rung der Kos­ten mit Ihrer Kran­ken­kas­se für Sie über­neh­men.

Wie läuft die Abrechnung mit der Krankenkasse ab?

Nach den Bera­tungs­ter­mi­nen erhal­ten Sie eine Rech­nung, die Sie zunächst selbst beglei­chen. Anschlie­ßend rei­chen Sie die Rech­nung zusam­men mit dem Zah­lungs­be­leg bei Ihrer Kran­ken­kas­se ein, um den erstat­tungs­fä­hi­gen Anteil zurück­zu­er­hal­ten. Alter­na­tiv kön­nen Sie mir auch eine Abtritts­er­klä­rung unter­schrei­ben. Dann rech­ne ich den Anteil der Kran­ken­kas­se direkt ab und Sie über­wei­sen mir nur Ihren Eigen­an­teil.

Benötige ich eine ärztliche Überweisung für die Ernährungsberatung?

Ja, für die Kos­ten­über­nah­me durch die Kran­ken­kas­se ist in der Regel eine ärzt­li­che Über­wei­sung oder eine Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung erfor­der­lich. Die­se kann von Ihrem Haus­arzt oder einem Fach­arzt aus­ge­stellt wer­den.

Kann ich die Ernährungsberatung auch ohne ärztliche Überweisung in Anspruch nehmen?

Ja, Sie kön­nen die Ernäh­rungs­be­ra­tung auch ohne ärzt­li­che Über­wei­sung nut­zen. In die­sem Fall tra­gen Sie die Kos­ten jedoch selbst, da die Kran­ken­kas­se ohne ärzt­li­che Beschei­ni­gung kei­ne Erstat­tung gewährt.

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Möch­ten Sie eine Ernäh­rungs­be­ra­tung in Anspruch neh­men und die Mög­lich­kei­ten der Kran­ken­kas­sen­er­stat­tung nut­zen?

Als Öko­tropho­lo­gin bin ich vom VDOe (Berufs­ver­band Oeko­tropho­lo­gie) und vom daab (Deut­scher All­er­gie- und Asth­ma­bund) zer­ti­fi­ziert. Damit erfül­le ich die Vor­aus­set­zun­gen, dass Ihre Kran­ken­kas­se mei­ne Ernäh­rungs­be­ra­tung zahlt. Ich bera­te Sie ger­ne vor Ort in Frank­furt und Mainz, oder auch online per Zoom oder Whats­app.

Noch Fra­gen? Kon­tak­tie­ren Sie mich ger­ne:
Tele­fon 0178 5836355
Mail kontakt@ernaehrungstherapie-wagner.de

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